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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Form und Inhalt

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Form

In der Regel einfache Schriftlichkeit. In bestimmten Kantonen kann die Beschwerde an untere Aufsichtsbehörden mündlich zu Protokoll erklärt werden.

Verbesserliche Fehler

  • „Bei schriftlichen Eingaben, die an verbesserlichen Fehlern leiden, ist Gelegenheit zur Verbesserung zu geben“ (SchKG 32 Abs. 4).

Inhalt

Die Beschwerdeeingabe enthält in der Regel:

  • Antrag
    • Welche Änderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden.
    • Antrag auf aufschiebende Wirkung der beanstandeten Massnahme
  • Begründung
    • Darlegung, welche Rechtssätze durch die angefochtene Verfügung verletzt werden
    • Darlegung, aus welchem Grunde die Rechtssätze verletzt sind.
    • Begründung der aufschiebenden Wirkung (nicht wieder gutzumachende Nachteile)

Nachträgliche Eingaben

Nachträgliche Ergänzungen und/oder Änderungen bleiben unbeachtlich, vgl. BGE 126 III 30.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

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