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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Einreden und Einwendungen

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorgebracht werden können von der Masse bzw. der Verwaltung:

  • Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen
  • Unbefristete Einwendung der deliktisch (zB betrügerisch) erwirkten Kollokation
    • Kollokationsverfügung ungültig
    • Masse hat sogar bei bereits erfolgter Dividendenzahlung (zB Abschlagszahlung) ein Rückforderungsrecht [vgl. BGE 87 III 79 ff.]

Weiterführende Informationen

  • Abgrenzung von offensichtlichen Fehlern und allg. Irrtums bei der Kollokation
    • U.E. Berichtigungs-Zulässigkeit nur von offensichtlichen Berechnungs- oder Wiedergabefehlern
    • Nachträgliches Infragestellen der Kollokation infolge eines unterlaufenen Irrtums durch die Verwaltung ist unzulässig
    • Vgl. BGE 88 III 132

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