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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Beschwerdezuständigkeit

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beurteilung der Beschwerde ist Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde (AB).

Dabei wird unterschieden in:

  • sachliche Zuständigkeit
    • massgebend ist der Beschwerdegrund
      • Gesetzesverletzung
      • Unangemessenheit
      • Rechtsverweigerung
      • Rechtsverzögerung
    • erstinstanzlich immer die kant. AB (SchKG 17 Abs. 1)

  • örtliche Zuständigkeit
    • je nach Zugehörigkeit der angefochtenen Massnahme bzw. der verschleppten Obliegenheit zum örtlichen Zuständigkeitskreis der AB

  • funktionale Zuständigkeit
    • die zu wählende AB
      • erstinstanzlich
      • zweitinstanzlich innerhalb des Kantons, sofern ein innerkantonaler Instanzenzug vorgesehen ist (SchKG 18 Abs. 1)
    • Weiterzug des Entscheids einer oberen oder einzigen kantonalen AB ans Bundesgericht (SchKG 19 Abs. 1).

Beschwerdeeinreichung bei der unzuständigen Behörde

  • Die Falschzustellung soll dem Beschwerdeführer nicht schaden, ist doch die unzuständige Behörde von Amtes wegen verpflichtet, die Sendung an die zuständige AB weiterzuleiten (vgl. hiezu SchKG 32 Abs. 2)

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