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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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FORDERUNGSEINGABEN (FORDERUNGSANMELDUNG)

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den Gläubiger trifft die Obliegenheit zur Einreichung einer eindeutigen und mit Nachweismitteln dokumentierten Forderungseingabe:

  • Eindeutige Forderungsanmeldung
    • Unbedingte Anmeldung
      • Bedingte Zulassungen sind unzulässig
      • Ausnahme
        • Unbestrittene Forderungen im Falle der Leistungsrückerstattung infolge paulianischer Anfechtung [vgl. KOV 59 Abs. 2 i.V.m. SchKG 291 Abs. 2]
    • Wahrheit
    • Klarheit
  • Dokumentierung für hinreichende Forderungsbelegung
    • Anspruchsgrundlage
      • Vertrag
      • Auftragsbestätigung
      • Schuldscheine / Schuldanerkennungen
      • Protokolle, die die Vereinbarung der Parteien enthalten
      • Buchauszüge
      • etc.
    • Leistungsnachweise
      • Lieferscheine
      • Empfangsbestätigungen
    • Rechnungen
      • Honorarnoten
      • Handelsrechnungen
      • Bauabrechnungen
      • vom Totalunternehmer / Generalunternehmer genehmigte Schlussabrechnungen
      • etc.
    • Mahnungen
      • als Nachweis für den Beginn des Verzugszinsenlaufs, sofern und soweit im Vertrag kein Verfalltag oder Fixtermin vereinbart wurde

Die Konkursverwaltung trifft bei den Vorarbeiten zur Aufstellung des Kollokationsplans (und des Lastenverzeichnisses) folgende Obliegenheiten:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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