Die Form der Klageschrift orientiert sich an üblichen Form Klageschriftsätzen der Anwaltschaft an Gerichte, nämlich:
- schriftlich
- mit Antrag und (substantiierter) Begründung
- unter Beilage der angefochtenen Kollokationsverfügung (bei Eigen-Kollokationsklagen)
- sowie weiterer zweckdienlicher Beweismittel, inkl. Beweismittelverzeichnis