UntertitelKollokationsverfahren in der Schweiz: Kollokationsplan, Lastenverzeichnis, Kollokationsklage und Beschwerde
Massaverbindlichkeiten
Volle Vorwegbefriedigung aus dem Brutto-Konkursvermögen [vgl. SchKG 262 Abs. 1]
Ausschluss von Kollokationsklage und Beschwerde
Gegenstand von Massaverbindlichkeiten
sämtliche Verfahrenskosten, einschliesslich Honorare von Konkursverwaltung, Gläubigerausschuss oder des Sachwalters bzw. Liquidators
von Konkursverwaltung oder Liquidator eingegangene Verpflichtungen bzw. zuvor, d.h. während der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwalters eingegangene Verpflichtungen, zB aus Betriebsweiterführung
von Konkursverwaltung oder Sachwalter bzw. Liquidator von der Gemeinschuldnerin übernommene Verpflichtungen [vgl. SchKG 211]
nach Konkurseröffnung bzw. Bewilligung der Nachlassstundung entstandene öffentlich-rechtliche Forderungen (Gebühren, Beitragsverpflichtungen etc.)
Geltendmachung
Verfahren wie für aufrechtstehende Schuldner
Zivilverfahren
Verwaltungsverfahren
ev. Schiedsverfahren
Zwangsvollstreckungsmöglichkeit
Betreibung auf Pfändung
Möglichkeit zur Ergreifung eines Rechtsvorschlags
Beseitigung des Rechtsvorschlags durch Rechtsöffnung
Weiterführende Informationen
Kollozierte Massaverbindlichkeit
Aufsichtsbehörde (AB) ist nicht für die Beurteilung von Bestand und Höhe einer Massaschuld zuständig [vgl. BGE 96 I 246 = Pra 59 Nr. 121]