Der Kollokationsklage kommt prozessvorbereitende Wirkung zu, mit welcher er für sein Ansinnen erstmals in der dafür bestimmten Form den Richter anruft.
Mit der Klageeinreichung wird die Rechtshängigkeit begründet.
Weiterführende Informationen
Judikatur
Zur Rechtshängigkeit
- Vgl. Botschaft ZPO, S. 7277