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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Stockwerkeigentumspfandrecht

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für das gesetzliche Pfandrecht der Stockwerkeigentümergemeinschaft gelten grundsätzlich die Regeln des Bauhandwerkerpfandrechts sinngemäss [vgl. ZGB 712i Abs. 3].

Dabei ist folgendes hervorzuheben:

  • Eintragung noch während des Konkursverfahrens des Stockwerkeigentümers möglich
  • Auch Stockwerkeigentümer-Pfandrecht entsteht erst mit Eintragung im Grundbuch (Eintrag ist konstitutiv)
  • aber Nichtanwendbarkeit der 4 Monatsfrist des Bauhandwerkerpfandrechts i.S.v. ZGB 839 Abs. 2

Judikatur

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