LAWINFO

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

QR Code

Wiederauflebende Forderungen des Anfechtungsbeklagten

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

(infolge erfolgreicher paulianischer Anfechtung)

Es geht hier um die Rückgängigmachung einer Gläubigerbenachteiligung.

Die Rückabwicklung eines gemäss SchKG 285 ff. anfechtbaren Rechtsgeschäfts führt im Rückabwicklungs-Vollzug zu folgenden beiden essentiellen Abläufen:

  • Rückgabe des Erhaltenen durch den Gläubiger
  • Wiederaufleben der Forderung gegenüber dem Schuldner.

Bei Rückerstattung des Empfangenen im Sinne von SchKG 291 Abs. 2 wieder auflebende Forderung kann die Konkursverwaltung folgende Entscheide treffen:

  • Bedingte Zulassung (Ausnahme vom Verbot der bedingten Zulassung), wenn die Forderung unbestritten ist
  • Abweisung, und nur dann, wenn sich die Konkursverwaltung mangels Forderungsbelege nicht über Zulassung entscheiden kann
  • Vgl. KOV 59 Abs. 3 und BGE 79 III 31 ff., aber auch BGE 114 III 110 (paulianische Anfechtung Faustpfandrecht)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.