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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Zedierte Forderungen des Gemeinschuldners (Debitorenzession)

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Fälle sind in der Praxis anzutreffen:

Einzelzession

Definition

  • Einzelzession einer ganz bestimmten Forderung des Gemeinschuldners an eine Bank oder einen anderen Gläubiger

Bestand

  • Eine Abtretungsurkunde für eine gegenständlich und betraglich spezifizierte Forderung
  • Die Einzelzession eines einzelnen (Debitoren-)Guthabens ergibt – abgesehen von der Frage einer paulianischen Anfechtung – in der Regel keine Probleme auf.

Behandlung im Konkurs

  • Siehe unten: Globalzession

Globalzession

Definition

  • Abtretung aller gegenwärtigen und künftigen Debitorenforderungen des Gemeinschuldners an die kreditierende Bank

Zweck

  • Einsatz im Kreditgeschäft der Banken

Rechtsnatur

  • Fiduziarisches Rechtsgeschäft mit Vollrechtsübertragung

Bestand (Entstehung)

  • Sicherungsabrede
    • Gläubiger, Schuldner und Abtretungsempfänger
    • Abtretungsgegenstand (Bestimmbarkeit)
      • zB „sämtliche gegenwärtigen und künftigen Kundenguthaben (Debitorenausstände) aus dem Geschäftsbetrieb des Schuldners“
      • zB Globalzession mit Einschränkungen, zB Zession nur von Debitorenforderungen eines bestimmten Geschäftszweigs oder eines bestimmten Produkts (Gattungszession)
    • Konkretisierung und Perfektionierung der Abtretung
      • Debitorenliste
      • Aushändigung von Rechnungsdoppeln
    • Schranken der Globalzession
      • Persönlichkeitsschutz
        • Sachliche Beschränkung
        • Zeitliche Beschränkung
      • Unsittliche Globalzession
  • Vollzug des Sicherungsgeschäfts (Zession als Verfügungsgeschäft)
  • Verfügungsmacht des Gemeinschuldners (Zedenten)

Weiterbestand

  • Evidenzhaltung der Zession durch regelmässige Einforderung von Debitorenlisten und / oder Rechnungskopien als Obliegenheit der Bank

Zessionszweck

  • Erfüllungsstatt
  • Erfüllungshalber
  • Sicherheitsleistung
  • Inkasso

Wirkungen des Konkurses (Aktivenbereich / Konkursinventar)

  • Prüfung des Bestandes und der Rechtmässigkeit der Globalzession
  • Abtretung aller Forderungen des Gemeinschuldners (und nicht nur der Debitorenforderungen) führt zu einem persönlichkeitsverletzten, existenziell inakzeptablen Mittelentzug [vgl. ZGB 27]
    • Ev. Nichtigkeit, Anfechtbarkeit
    • Ev. paulianische Anfechtung
    • Prüfung im individuell konkreten Einzelfall

Abtretung zukünftiger Forderungen

  • Zulässigkeit
  • Unwirksamkeit der Abtretung bezüglich im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht entstandener Forderungen

Strittige Zugehörigkeit einer Debitorenforderung

  • Konkursamt und Zessionar berufen sich auf die Gläubigerstellung
  • Behauptung der Zugehörigkeit zur Konkursmasse
    • Vorgehen wie bei bestrittenen Ansprüchen
      • Aufnahme ins Konkursinventar
        • Geltendmachung im Namen und auf Rechnung der Masse
        • Verfolgungsverzicht der Masse und Abtretung nach SchKG 260

Von Konkursmasse vereinnahmte zedierte Debitorenforderungen

  • Konkursmasse hat die Zahlung eines Drittschuldners entgegengenommen, und zwar in Unkenntnis der vom Gemeinschuldner vorgenommenen Zession
    • Herausgabe an den wahren Berechtigten
    • Aussonderungsrecht des Zessionars [Anwendungsfall von SchKG 202]
    • Ausnahmen vorbehalten (nachträglich entstandene / Einrede der paulianischen Anfechtung)

Behandlung im Konkurs

  • Formell
    • Hinweis auf die Abrechnungspflicht im Kollokationsplan (in der Spalte Forderungsgrund [in der betreffenden Konkursklasse] / Zessionssicherheit führt nicht zu einer Vormerkung der Basisforderung unter den „Pfandversicherten Forderungen“)
  • Materiell
    • Konkursgläubiger (Zessionar) muss diejenige Summe anrechnen lassen, die er vom Drittschuldner erhält oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können [vgl. OR 172]
    • Basisforderung des Konkursgläubigers ist als (aufschiebend) bedingte Forderung zum vollen Betrag [vgl. SchKG 210]
    • Dividendenbezug
      • Konkursgläubiger (Zessionar) ist, solange die Bedingung nicht nachgewiesen ist, nicht zum Bezug der auf seine Basisforderung entfallenden Konkursdividende berechtigt
      • Abläufe
        • Abrechnung der vereinnahmten
        • Rückzession der nicht beanspruchten, ehemals zedierten Debitorenforderungen an die Konkursmasse
        • Sofern die Bedingung (noch) nicht eingetreten ist (kein Zahlungseingang, keine Abrechnung oder kein nachträglicher Globalzessionsverzicht und ev. keine Rückzession im Verteilungszeitpunkt
          • Hinterlegung der auf die Basisforderung entfallenden mutmasslichen Konkursdividende bei der Depositenanstalt

Anzahlungsstatt zedierte Forderungen

Definition

  • Gläubiger (Zessionar) hat sich in Anrechnung an die ihm geschuldete Forderung eine Forderung abtreten lassen; der Basisanspruch gegenüber dem Gemeinschuldner (Zedenten) reduziert sich um den Wert der zedierten Forderung

Behandlung im Konkurs

  • Die nach Abzug des Werts der zedierten Forderung reduzierte Basisforderung ist im Konkurs als „unbedingte“ Forderung zu kollozieren.

Zahlungshalber zedierte Forderungen

Definition

  • Forderung des Gläubigers (Zessionar) hat anstelle der wirklich geschuldeten Leistung eine abgetretene Forderung angenommen, ohne auf seinen Basisanspruch gegenüber dem Gemeinschuldner (Zedenten) zu verzichten

Behandlung im Konkurs

  • Basisanspruch ist im Konkurs des Zedenten als bedingte Forderung zuzulassen [vgl. OG ZH, in: SJZ 1957, 104 ff.]
    • Bedingung = Gläubiger muss sich auf den Basisanspruch anrechnen lassen, was er vom Drittschuldner erhält oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erzielen können [vgl. BGE 55 III 81]
    • Ergebnis = Gläubiger ist nur mit dem nach Abzug der Drittzahlungen verbleibenden Ausfallbetrag dividendenberechtigt
  • Siehe ferner oben Globalzession: Behandlung im Konkurs

Literatur

  • KLEYLING THOMAS F., Zession – unter besonderer Berücksichtigung der Globalzession – und Forderungsverpfändung als Mittel zur Sicherung von Krediten, Diss. Basel 1979, S. 48, mit Hinweisen
  • ZOBL DIETER, Die Globalzession im Lichte der neueren Lehre und Rechtsprechung – eine Standortbestimmung, in: SJZ 1989 S. 349 ff.
  • AMONN KURT, Die generelle Debitorenzession im Konkurs, in: BlSchK 1979 S. 129 ff.

Judikatur

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