Die Form des Kollokationsplans im weiteren Sinne (Kollokationsplan und ev. Bestandteil bildendes Lastenverzeichnis) umfasst:
- Grundlagen
- KOV 56 ff.
- Formular
- Verwendung des obligatorischen Formulars [vgl. KOV 2 Ziffer 5]
- Durch den Einsatz sog. „Konkursprogramme“ [zB WinKOAM] kann das amtliche Formular nicht verwendet werden; erforderlich ist indessen, dass diese Computer-Ausdrucke den Inhalt des amtlichen Formulars wiedergeben; die Anbieter solcher „Konkursprogramme“ besitzen für ihre Abweichungen in der Darstellung vom amtlichen Formular eine Bewilligung der zuständigen Behörde.
- Rechtsnatur
- Ordnungsvorschrift
- Inhalt
- Protokollierung der Entscheide
Form-Elemente
- Schriftform
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- Auflage bei der Amtsstelle und Veröffentlichung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), Amtsblatt des Kantons, in welchem das Verfahren geführt wird, und kommunales Publikationsorgan
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- Ausgestaltung als Verfügung der Konkursverwaltung