Zweck des Kollokationsplans gemäss Intention des Gesetzgebers soll darüber Auskunft geben, wie die jeweiligen Konkursforderungen bestandes-, betrags- und rangmässig im Verfahren behandelt werden.
UntertitelKollokationsverfahren in der Schweiz: Kollokationsplan, Lastenverzeichnis, Kollokationsklage und Beschwerde
Zweck des Kollokationsplans gemäss Intention des Gesetzgebers soll darüber Auskunft geben, wie die jeweiligen Konkursforderungen bestandes-, betrags- und rangmässig im Verfahren behandelt werden.