Funktion
Die Kollokationsklage bezweckt die individuelle Geltendmachung von einheitlicher und ordnungsgemässer Anwendung des Schuldbetreibungs- oder Konkursrechts.
Ziele
Eigen-Kollokationsklage:
- Anfechtungsmöglichkeit einer abweisenden Kollokationsverfügung durch die Verwaltung
Dritt-Kollokationsklage:
- Anfechtungsmöglichkeit der Forderungszulassung eines Mitgläubigers, zum eigenen finanziellen Nutzen (Vorteilsverschaffung zG eines engagierten Dritt-Gläubigers)