UntertitelKollokationsverfahren in der Schweiz: Kollokationsplan, Lastenverzeichnis, Kollokationsklage und Beschwerde
Rechtsnatur
Rechtsmittel
Betreibungsrechtliche Klage, aber trotzdem zivilrechtliche Streitigkeit
Gestaltungsklage
gutheissendes Urteil bewirkt Änderung des Kollokationsplans
Berichtigung des Kollokationsplans durch die Verwaltung kommt nur deklaratorische Bedeutung zu [vgl. SchKG 250 Abs. 3]
Limitierte materielle Rechtskraftwirkungen
Beschränkung auf konkretes Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassverfahren
Rechtskraftwirkung auch auf einen Mitgläubiger, dessen Forderungskollokation gestützt auf KOV 59 Abs. 2 ausgesetzt wurde und der nach Behandlung seiner Forderung die Kollokation eines zuvor „rechtskräftig“ zugelassenen Mitgläubigers anfechten will? (umstritten)
Reflexwirkung des Kollokationsurteils auf externe materiell-rechtliche Verhältnisse