LAWINFO

Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

QR Code

KOLLOKATIONSVERFAHREN

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kollokationsplan-Zwang

Ein Kollokationsplan ist in folgenden Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen:

  • Konkurs
    • im ordentlichen Verfahren
    • im summarischen Verfahren [KOV 70]
  • Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung
  • Betreibung auf Pfändung
  • Betreibung auf Pfandverwertung

Weiterführende Informationen

Administrative (interne) Abläufe des Kollokationsverfahrens

Beim Konkursamt, beim ausseramtlichen oder ausserordentlichen Konkursverwalter wie beim Sachwalter bzw. Liquidator fallen folgende (internen) praktischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Passivenseite des Zwangsvollstreckungsverfahrens an:

Formale (externe erkennbare) Abläufe des Kollokationsverfahrens

Das Kollokationsverfahren enthält in der Regel folgende extern erkennbare Ablaufschritte:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.