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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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LV-Anfechtung

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Anfechtung des Lastenverzeichnisses sei noch auf folgendes spezielles hingewiesen:

Klagegegenstand

  • Anfechtung der von der Konkursverwaltung im Lastenverzeichnis getroffenen materiell-rechtlichen Entscheidungen
  • KOLLOKATIONSKLAGE hat hier auch die Funktion eines Rechtsmittels
  • Umfang des Gegenstandes der Kollokationsklage bei Lastenverzeichnissen
    • wie beim Kollokationsplan
      • Bestand
      • Höhe
    • Zusätzliche Anfechtungspunkte
      • Bestand Pfandrechtes
      • Rangstelle
      • Pfandhafterstreckung
        • Zugehör (oder Bestandteil der Liegenschaft)
        • Erträgnisse
        • usw.
    • Voraussetzung
      • Eindeutiger Kollokationsentscheid (Zulassung / Nichtzulassung) durch die Konkursverwaltung
      • Kein eindeutiger Entscheid (formeller [Verfahrens-]Fehler)

Klagelegitimation

  • Konkurs
    • Aktivlegitimation
      • Gläubiger
    • Passivlegitimation
    • Keine Legitimation zur Anfechtung
      • Kurrentgläubiger zur Anfechtung des Vorrangs eines Pfandgläubigers vor einem andern Pfandgläubiger [vgl. VZG 127 Abs. 1]
      • Pfandgläubiger hinsichtlich der Pfandstelle, wenn er dadurch nicht einen besseren Rang erhält
      • Vgl. VZG 127
  • Betreibung auf Pfändung oder Betreibung auf Pfandverwertung (Lastenbereinigung)
    • Aktivlegitimation
      • Gläubiger
    • Passivlegitimation
      • Schuldner [vgl. hiezu VZG 37 bis 39]

Gerichtsstand

  • Konkursort
    • auch wenn das Lastenverzeichnis Rechte und Lasten eines Grundstücks zum Gegenstand hat, welche in zivilrechtlichen Verfahren „am Ort der gelegenen Sache“ behandelt würden
  • Grund
    • Vorbeugung vor der Gefahr wiedesprechender Urteile in Bezug auf Abgrenzungsfragen zum Kollokationsplan (zB Grundpfandversicherte bzw. Pfandversicherte Forderungen [aus Schuldbriefen])
    • Prozessoekonomie

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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