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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Anmerkungen

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkung als Informationsmittel

Beim Liegenschaften-Beschrieb, lit. a, sind aufzuführen:

  • Angemerkte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen
  • Zugehör
    • Grundlagen
      • ZGB 805 Abs. 2)
      • Wirkung zugunsten aller Grundpfandgläubiger (unabhängig vom Zeitpunkt der Pfandbestellung)
      • Vermutung der Pfandhafterstreckung auch auf die Grundstückszugehör, und zwar unabhängig von der Geltendmachung durch den Pfandgläubiger oder nicht [vgl. BGE 97 III 39, Erw. 2 = Pra 1971, 571 f.]
    • Forderungseingabe und Pfandansprache
      • Obliegenheiten des Grundpfandgläubigers
        • Anmeldung der Pfandforderung
        • Pfandansprache, unter Bezeichnung der Gegenstände, an denen das Pfandrecht geltend gemacht werden soll
          • Erträgnisse
          • Zugehör
          • usw.
      • Nach Ablauf der Eingabefrist gilt für den Grundpfandgläubiger
        • Ausschluss weiterer Pfandansprachen an der Zugehör
        • Ausnahme
          • Zugehör-Berücksichtigung von Amtes wegen [vgl. SchKG 246; BGE 55 III 95 ff.]
          • Entscheid, ob eine von Gesetzes wegen mit haftende Zugehör vorliege, ist im Kollokationsverfahren zu treffen [vgl. ZGB 805; BGE 38 I 295]
    • Zugehör-Festlegung
      • Zugehör-Gegenstände sind im LASTENVERZEICHNIS festzulegen
      • Anführung der Zugehörs-Gegenstände auch bei „blosser“ Verfaustpfändung des Schuldbriefs [vgl. BGE 39 I 514]
      • Will der Pfandgläubiger andere oder mehr Gegenstände als Zugehör geltend machen als dies die Konkursverwaltung von Amtes wegen erklärt, so hat er dies in der Forderungseingabe anzubegehren
      • Zugehörs-Bereinigung, wenn Handhabung im Anmeldeverfahren uneindeutig erfolgt ist
        • Klärung vor der Verwertung
          • im Rahmen der Auflegung von Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen
          • Vgl. BGE 86 III 70 ff.

Exkurs zu den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Weiterführende Informationen

  • Anmerkung
  • Privat-rechtliche Baueinsprache
  • Rechtsnatur der Anmerkungen
    • Orientierende Wirkung
    • Keine negative Rechtskraft
  • Arten von Anmerkungen
    • Subjektiv-dingliche Verbindung
      • eines Miteigentumsanteils
      • von Alleineigentum
    • gesetzliche Wegrechte
    • öffentliche Wege
    • öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen
      • Vermessungszeichen
      • Baulinien
      • Baureverse
        • Bedingungen und Verpflichtungen aus Baubewilligungen
          • zB Näherbaurevers
          • zB Beseitigungsrevers
          • uam
      • subventionierte Bauten
    • Zugehör
    • Belastungsgrenze bei landwirtschaftlichen Liegenschaften
    • Weitere Anmerkungen gemäss den zutreffenden Ausführungserlassen

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