Die Form des Lastenverzeichnisses im weiteren Sinne umfasst:
- Schriftform +
- Auflage bei der Amtsstelle und Veröffentlichung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), Amtsblatt des Kantons, in welchem das Verfahren geführt wird, und kommunales Publikationsorgan +
- Ausgestaltung als Verfügung der Konkursverwaltung