Bei Konkurs und Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung gilt folgendes:
- Lastenverzeichnis(se) bilden Bestandteil des Kollokationsplanes
- Verwendung des Formulars VZG Nr. 9 K
- pro Grundstück ist ein Lastenverzeichnis zu erstellen
- vgl. SchKG 247 Abs. 2
UntertitelKollokationsverfahren in der Schweiz: Kollokationsplan, Lastenverzeichnis, Kollokationsklage und Beschwerde
Bei Konkurs und Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung gilt folgendes: