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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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LV-Rechtskraft

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Rechtskraft verhält es sich gleich wie beim Kollokationsplan

  • Beschränkung auf das konkrete Vollstreckungsverfahren
  • Rechtskraft bewirkt verbindliche Festlegung
    • Reihenfolge und Anteil der einzelnen Grundpfandgläubiger am Verwertungserlös
    • Bestand und Umfang der Pfandrechte
    • nach Prüfung und Fällung eines klaren materiellen Entscheids (Zulassung oder Abweisung)
  • Keine Entscheidungskompetenz, sondern nur Übernahme der Grundbuchdaten
    • Anmerkungen
    • Vormerkungen
      • Miet- und Pachtrechte
    • Dienstbarkeiten
      • Alt-rechtliche Dienstbarkeiten
        • Anführung führt nicht zu Bestandes-Anerkennung
        • Nicht-Anführung im Lastenverzeichnis schafft insofern eine negative Rechtswirkung, als die alt-rechtliche Dienstbarkeit nicht einem gutgläubiger Erwerber entgegengehalten werden kann
        • Vgl. VZG 29 Abs. 3
    • Grundlasten
  • Behandlung der Grundpfandrechte
    • Nicht fällige Grundpfandschulden
      • Bei nicht fälligen, zu überbindenden Grundpfandschulden bleibt der Schuldbrief bestehen
    • Fällige Grundpfandschulden
      • Bei fälligen, nicht zu überbindenden Grundpfandschulden wird der Schuldbrief gelöscht
    • Im Range der Sicherheit nachgehende Rechte
      • Löschung der dem letzten gedeckten Grundpfandrecht nachgehenden Rechte
      • Recht des vorgehen Grundpfandgläubigers, den Doppelaufruf bezüglich ranglich nachgehender Vormerkungen und Dienstbarkeiten zu verlangen [vgl. VZG 129 und SchKG 142]

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