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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Verwertungszeitpunkt

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Verwertungszeitpunkt wird durch den Konsolidierungsstand des Lastenverzeichnisses und ein allfälliges Bedürfnis nach einer vorzeitigen Verwertung bestimmt:

  • Verwertung erst nach rechtskräftiger Erledigung von Kollokationsstreitigkeiten
    • Gründe
      • Dingliche Lasten müssen dem Erwerber überbunden werden
      • Strittige Situationen können dem entgegenstehen
      • Kollokationsprozesse können zu einer Hinausschiebung der Verwertung führen
  • Ausnahmebewilligung bei dringlicher Verwertung
    • Bei Vorliegen berechtigter Interessen für eine vorzeitige Verwertung können die Aufsichtsbehörden (AB) eine Versteigerung vor Rechtskraft des Lastenverzeichnisses bewilligen [vgl. VZG 128 Abs. 1]
      • Voraussetzungen [vgl. VZG 128 Abs. 2]
        • Keine Verletzung berechtigter Interessen
        • Hinweis auf den hängigen Prozess in den Steigerungsbedingungen
        • Vormerkung einer vorläufigen Eintragung [ZGB 961]
    • Vgl. BGE 78 III 80

Weiterführende Informationen

Steigerungspublikation
  • Ordentliches Konkursverfahren
    • Mindestens einen Monat vor Versteigerung
      • Vgl. SchKG 257 Abs. 2
  • Summarisches Konkursverfahren
    • Nach Ablauf der Eingabefrist jederzeitiges Verwertungsrecht, aber mit Einschränkung in Bezug auf Grundstücke
    • Grundstücke
      • Verwertung erst nach Eintritt der Rechtskraft des Lastenverzeichnisses [vgl. SchKG 231 Abs. 3, Ziffer 2, Satz 2]
Auflage zur Einsichtnahme
  • Lastenverzeichnis
  • Steigerungsbedingungen
  • SchKG 259 i.V.m. SchKG 134 und SchKG 135
Ausseramtliche Konkursverwaltung
  • Die Pflicht zur Steigerungspublikation sowie zur Auflage von Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen gilt auch für die ausseramtliche Konkursverwaltung
    • Vgl. KOV 98
Liquidator im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung
  • Verwertungsrecht, sofern und soweit der Pfandgläubiger keine eigene Betreibung auf Pfandverwertung eingeleitet hat [vgl. BGE 84 III 105]
  • Pfandrechtserstreckung auch auf Miet- und Pachtzinse, die seit Bestätigung des Nachlassvertrages angefallen sind [vgl. BGE 108 III 90]

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