Die (verfahrenstechnischen) Wirkungen des Lastenverzeichnisses sind dieselben wie beim Kollokationsplan; statt einer Textwiederholung wird hiermit verwiesen auf:
- Genehmigung des Kollokationsplan durch Gläubigerausschuss
- Vormerkung Kollokationsstreitigkeiten
- Wirkung des Kollokationsplans
- Abänderung des Kollokationsplans während Auflagefrist
- Nachträgliche Ergänzung oder Änderung des Kollokationsplans
- Rückzug